Covid-19: Bußgelder gegen Fluggesellschaften und Reisende gehen weiter

Wie allgemein bekannt, Seit dem Tag 01 Dezember 2021, dass ein negativer Test auf SARS-CoV-2 erforderlich ist, oder Wiederherstellungszertifikat, bei der Ankunft im Land.

Jedoch, trotz der zahlreichen Bescheide, die das Ministerium für Innere Verwaltung (MAI) hat getan, zusammen mit anderen Entitäten, die Täter gehen weiter, nämlich an Luftgrenzen.

Die vom MAI angegebenen Zahlen beweisen es: nur im ersten Monat dieser Maßnahme (Dezember) über 2.000 Passagiere und 40 Unternehmen wurden auf portugiesischen Flughäfen mit Geldstrafen belegt.

Was Geldstrafen angeht, bei Fluggesellschaften gehört die Strafe zu den 20 und die 40 Tausend Euro pro Passagier und Reisender unter den 300 und die 800 euros, dafür, dass Sie bei der Ankunft keinen Test vorlegen.

Nur zwischen 01 Dezember 2021 e 02 Januar 2022, PSP und SEF geprüft 1.183.305 Passagiere und 10.834 Flüge, das führte dazu 1.963 Gegenverordnungen.

Denken Sie daran, dass sie von obligatorischen Tests ausgenommen sind, PCR oder schnell, Passagiere auf Inlandsflügen, die Minderjährigen von 12 Jahre und die Crews.

an Landgrenzen, auch seit 01 Dezember, dass Bürger aus Ländern außerhalb der Europäischen Union und aus EU-Ländern, die als gefährdet gelten, in Rot oder Dunkelrot einen negativen Test oder eine Genesungsbescheinigung benötigen.

GNR und SEF durchgeführt, de 01 Dezember 2021 a 02 Januar 2022, insgesamt 64.176 Kontrollen an den Landesgrenzen für leichte Fahrzeuge und Güter, Motorräder, Züge, Busse, die zu geführt haben 36 Ordnungswidrigkeiten mangels Prüf- oder Rückholschein.