Die heutige Wiedereröffnung Portugals für Touristen aus dem Vereinigten Königreich geht mit der Genehmigung nicht wesentlicher Reisen für Passagiere aus der überwiegenden Mehrheit der Länder einher, nicht nur über Flughäfen, Aber auch die Häfen können wieder Kreuzfahrtschiffe empfangen.
No entanto, acht Länder mit einer Inzidenz von mindestens 500 Covid-19-Fälle für 100 1000 Einwohner, kann nur wesentliche Ausflüge machen. In dieser Liste sind Südafrika, Brasil, Zypern, Kroatien, Indien, Litauen, Niederlande und Schweden. Diese Maßnahme gilt nicht für Passagiere, die nur in einem dieser Länder einen Zwischenstopp am Flughafen eingelegt haben.
Laut einer Regierungserklärung, ab heute, 17 de Maio, Passagiere auf Flügen aus Ländern, die Mitglieder der Europäischen Union sind, mit dem Schengen-Raum verbundene Länder (Liechtenstein, Norwegen, Island und die Schweiz) und Vereinigtes Königreich, die eine Inzidenzrate von SARS-CoV-2-Infektionen von weniger als haben 500 Fälle von 100 tausend Einwohner dauern 14 dias, kann alle Arten von Reisen nach Portugal machen, einschließlich nicht wesentlicher Reisen.
Jedoch, Passagiere auf Flügen mit Ursprung in Ländern mit einer Inzidenzrate von mindestens 500 Fälle von 100 tausend Einwohner dauern 14 Tage können nur wesentliche Reisen machen und müssen erfüllen, nach der Einreise auf das portugiesische Festland, eine Zeit der prophylaktischen Isolation von 14 dias, zu Hause oder an einem von den Gesundheitsbehörden angegebenen Ort.
Es werden wesentliche Reisen in Betracht gezogen, nämlich solche, die den Transit oder die Einreise von Bürgern aus beruflichen Gründen nach Portugal ermöglichen sollen, des Studiums, Familientreffen, aus gesundheitlichen oder humanitären Gründen.
Alle Bürger, die mit dem Flugzeug nach Portugal reisen möchten (außer Kindern, die noch nicht abgeschlossen haben 24 Monate alt) müssen einen Nachweis über Labortests erbringen (RT-PCR) zum Screening auf SARS-CoV-2-Infektion, mit negativem Ergebnis, durchgeführt auf 72 Stunden vor Abflug.
Auch, Fluggesellschaften sollten Passagieren nur nach Vorlage erlauben, Flüge mit einem Ziel oder Zwischenstopp auf dem portugiesischen Festland zu besteigen, bei der Abreise, negatives Testergebnis. Fluggesellschaften erleiden eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe von bestraft wird 500 a 2.000 Euro pro Fluggast ohne Nachweis des RT-PCR-Tests, mit negativem Ergebnis, durchgeführt auf 72 Stunden vor Abflug.
Alle diese Maßnahmen gelten gleichermaßen für die Ein- und Ausschiffung von Passagieren und Besatzungen von Kreuzfahrtschiffen in Häfen auf dem portugiesischen Festland.